Georg von Kuenburg
14.06.1586 -- 25.1.1587
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Georg
von Kuenburg, ein Neffe des Erzbischofs Michael von Kuenburg, wurde im
Jahre 1530 geboren. Sein Vater war Christoph von Kuenburg, Pfleger von
Moosham. Über seinen Werdegang ist nur wenig bekannt. Die „Saltzburgische
Chronica 1666“ des Franz Drückher beschreibt ihn als gottesfürchtigen,
frommen, verständigen, mildtätigen, demütigen, nüchternen und häuslichen
Herrn. Das Salzburger Kanonikat verdankte er seinem Onkel Michael. Georg
hatte im April 1555 aufgeschworen und war im April 1579 zum Dompropst
gewählt worden. Mit Zustimmung Belasis, der 1579 einen Schlaganfall
erlitten hatte und weitgehend regierungsunfähig war, wurde er am 9.Juli
1580 Koadjutor und erfolgte bereits eine Woche später die Einigung mit
den Domherrn auf ein Regierungsprogramm. Bald nach dem Wahlakt äußerte
Georg jedoch schon sein Unbehagen über die auch von ihm unterzeichnete
Kapitulationsurkunde. Jahre des Streites mit dem Domkapitel folgten.
Georg drohte immer wieder mit seiner Resignation, von der selbst im
Jahre 1585 noch die Rede war. So regierte er bereits sechs Jahre lang.
Auch er ging rigoros gegen die Protestanten vor und nötigte vor allem
protestantische Bürger der Stadt zur Auswanderung. Zur Unterstützung
seiner strengen Maßnahmen rief er die Franziskaner ins Land, die als
volkstümliche Prediger die alte Stadtpfarrkirche erhielten. Seither
wird diese Kirche „Franziskanerkirche“ genannt. Bereits als
Koadjutor gestand Georg immer wieder seine Unfähigkeit ein, mit den
politischen, religiösen und wirtschaftlichen Problemen fertig zu
werden. Als am 14. Juni 1586 gewählter Erzbischof von Salzburg erhielt
er erst am 6.Oktober 1586 die Weihen, sodass er bis zu seinem Tod am
25.Jänner 1587 nicht einmal vier Monate als Erzbischof regierte. Es gab
unter ihm keine nennenswerte Bautätigkeit. Trotzdem ist sein ungeschmücktes
Wappen auf der Festung vorzufinden. Die Münzen und Medaillen seiner
Zeit wurden immer noch mit Hammer und Amboss geschlagen. Er ließ Münzen,
die wegen der nur kurzen Regierungszeit zu den Seltenheiten zählen,
sowohl nach der Reichsmünzordnung als auch nach der Landeswährung
schlagen. Ein Wahlspruch ist nicht bekannt. |